Die Rezeptgebühr von 10€ und die Zuzahlung in höhe von 10%
des Gesamtwertes einer ärztlichen Heilmittelverordnung
(Physiotherapie) ist vom Patienten selbst zu zahlen und wird nicht von den Krankenkassen übernommen.
Diese Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen.
Ausgenommen hiervon sind Patienten die;
Umso wenig Aufwand wie möglich hierfür aufzubringen, bitten wir Sie, die anfallenden Gebühren bis spätestens zu Ihrer letzten Behandlung der anlaufenden Verordnung in
Bar bei uns in der Praxis zu bezahlen.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Erhalt der Gebühr von uns eine unterzeichnete Quittung.
Sollten Sie hierzu fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
Wenn Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Verordnung für Physiotherapie bekommen haben,
müssen Sie einen Teil der Kosten selbst bezahlen.
Das nennt man Zuzahlung.
Diese Zuzahlung besteht aus:
10 Euro Rezeptgebühr
und 10 Prozent vom gesamten Behandlungswert
Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Diese Regel gilt für alle Physiotherapie-Praxen in Deutschland.
Wer muss nicht bezahlen?
Sie müssen keine Zuzahlung leisten, wenn Sie:
unter 18 Jahre alt sind
eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben
eine Verordnung von der Berufsgenossenschaft erhalten haben
privat versichert sind
Wann und wie bezahlen?
Bitte bezahlen Sie die Zuzahlung spätestens bei Ihrem letzten Termin in unserer Praxis.
Die Zahlung ist in bar möglich.
Natürlich bekommen Sie von uns eine Quittung als Beleg.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Fragen haben:
Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter!
Vor Ihrem Besuch bei uns
Bitte bringen Sie vor Ihrem ersten Termin bei uns bzw.
zu Ihrer ersten Behandlungseinheit ihre ärztliche Heilmittelverordnung mit.
Dies ist zwingend erforderlich, da Sie zum entsprechenden Behandlungsdatum auf der Heilmittelverordnung (Rezept) unterschreiben müssen.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitten wir Sie, uns vorab telefonisch zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass der Behandlungsbeginn nicht später
als 28 Tage (Wochenenden & Feiertage mit eingerechnet) nach
Ausstellungsdatum stattfinden darf. Anderenfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Ist dies bei Ihrer Heilmittelverordnung der Fall, so bitten wir Sie, dies vor Ihrer ersten Behandlung von Ihrem Arzt ändern zu lassen.
Auch hier stehen wir für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!
Therapiemittel
Unsere gesamten Therapiemittel
(Wärmepackungen wie Fango, Geräte, Liegen, Griffe, etc.)
werden nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert und in regelmäßigen
Abständen komplett ausgewechselt bzw. erneuert.
Ebenso erhält von uns jeder Patient sein eigenes und von uns gekennzeichnetes Laken, dass ausschließlich vom jeweiligen
Patient genutzt wird.
So können Sie sich sicher sein, dass sich alle Berührungspunkte während Ihrer gesamten Behandlungszeit bei uns in einem einwandfreien und hygienischen Zustand
befinden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) mit.
Warum ist das wichtig?
Weil Sie am ersten Behandlungstag auf dem Rezept unterschreiben müssen.
Bitte rufen Sie uns vorher an, wenn Sie Ihr Rezept nicht mitbringen können.
Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Ihre Behandlung muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen.
Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Sonst ist das Rezept nicht mehr gültig.
Falls Ihr Rezept abgelaufen ist, bitten wir Sie:
Lassen Sie es vor Ihrem ersten Termin von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ändern.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter.
Wir legen großen Wert auf Sauberkeit und Hygiene.
Nach jeder Behandlung werden alle Geräte, Liegen, Wärmepackungen (zum Beispiel Fango) und Griffe gründlich desinfiziert.
Außerdem bekommt jede Patientin und jeder Patient ein eigenes Laken, das wir kennzeichnen.
Dieses Laken wird nur von Ihnen benutzt.
So können Sie sicher sein:
Alle Dinge, die Sie bei uns berühren, sind sauber und hygienisch einwandfrei.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer jungen Patientinnen und Patienten liegen
uns besonders am Herzen.
Deshalb ist uns ein einfühlsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Jugendlichen
besonders wichtig.
Für eine optimale Betreuung ist es erforderlich, dass bei der ersten Behandlung
ein Erziehungsberechtigter anwesend ist.
Dies ermöglicht einen gemeinsamen Austausch, die Klärung wichtiger Fragen und ist
notwendig, damit die datenschutzrechtliche und medizinische Einwilligung erteilt werden kann.
Eine dauerhafte Begleitung durch Eltern oder Sorgeberechtigte ist jedoch nicht zwingend erforderlich und
wird individuell nach Alter, Persönlichkeit und Therapieinhalt abgestimmt.
Trotzdem empfehlen wir, dass sich ein Elternteil regelmäßig vor Ort über den Therapieverlauf informiert, um
gemeinsam im Austausch zu bleiben und den Fortschritt bestmöglich zu unterstützen.
Wichtig zu wissen:
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder die Behandlungsunterlagen eigenständig unterschreiben.
Bei jüngeren Kindern benötigen wir die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person.
Einwilligung und Datenschutz:
Gemäß § 1629 BGB vertreten die Erziehungsberechtigten ihr minderjähriges Kind rechtlich.
Daher ist es erforderlich, dass ein sorgeberechtigter Elternteil die Datenschutzerklärung der Praxis
unterzeichnet und damit auch in die physiotherapeutische Behandlung einwilligt.
Ohne diese Einwilligung ist eine Behandlung leider nicht möglich.
Rezeptgebühr:
Bis zum 18. Lebensjahr entfällt die gesetzliche Rezeptgebühr - die Behandlung ist für gesetzlich versicherte
Kinder und Jugendliche somit von Zuzahlungen befreit.
Schutz der Privatsphäre:
Auch bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen achten wir darauf, ihre Privatsphäre zu respektieren.
Uns ist wichtig, dass sich junge Patientinnen und Patienten in der Therapie sicher, verstanden
und wohlfühlen können.
Gespräche und Behandlungen finden in einem geschützten Rahmen statt - mit ausreichend
Raum für Vertrauen und individuelle Bedürfnisse.
Unser Team nimmt sich die nötige Zeit, um auf die individuellen Bedürfnisse unserer jungen Patientinnen und
Patienten einzugehen - freundlich, professionell und mit viel Einfühlungsvermögen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir möchten, dass sich alle Kinder und Jugendlichen bei uns wohlfühlen.
Darum gehen wir freundlich, vorsichtig und mit viel Geduld mit ihnen um.
Beim ersten Termin:
Ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person muss beim ersten Termin dabei sein.
So können wir wichtige Dinge besprechen.
Das ist wichtig, damit wir Ihr Kind behandeln dürfen.
Auch die Datenschutzerklärung muss von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben werden.
Ohne diese Unterschrift dürfen wir Ihr Kind nicht behandeln.
Danach kann das Kind meistens auch alleine zur Therapie kommen.
Wir schauen dabei:
Wie alt ist das Kind?
Wie fühlt es sich in der Therapie?
Was wird behandelt?
Es ist gut, wenn Eltern ab und zu nachfragen, wie die Therapie läuft.
So können wir gut zusammenarbeiten.
Wichtig:
Kinder ab 10 Jahren dürfen unsere Unterlagen selbst unterschreiben.
Jüngere Kinder brauchen dafür die Unterschrift von einem Elternteil.
Keine Rezeptgebühr:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts für die Therapie bezahlen,
wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Privatsphäre:
Wir achten gut auf die Privatsphäre Ihres Kindes.
Das bedeutet:
Das Kind soll sich sicher fühlen.
Was in der Therapie besprochen wird, bleibt vertraulich.
Das Kind bekommt einen ruhigen Ort, um gut behandelt zu werden.
Wir sind für Sie da:
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Kind.
Wir hören gut zu.
Wir erklären alles in Ruhe.
Bei Fragen dürfen Sie uns gerne ansprechen.