Rezeptgebühr & Rezeptzuzahlung


Die Rezeptgebühr von 10€ und die Zuzahlung in höhe von 10%

des Gesamtwertes einer ärztlichen Heilmittelverordnung

(Physiotherapie) ist vom Patienten selbst zu zahlen und wird nicht von den Krankenkassen übernommen.
Diese Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen.

Ausgenommen hiervon sind Patienten die;

  • minderjährig sind
  • eine Zuzahlungsbefreiung besitzen
  • eine Verordnung der Berufsgenossenschaft vorlegen
  • privat versichert sind

Umso wenig Aufwand wie möglich hierfür aufzubringen, bitten wir Sie, die anfallenden Gebühren bis spätestens zu Ihrer letzten Behandlung der anlaufenden Verordnung in Bar bei uns in der Praxis zu bezahlen.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Erhalt der Gebühr von uns eine unterzeichnete Quittung.

Sollten Sie hierzu fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!

Erklärung in einfacher Sprache


 

Wenn Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Verordnung für Physiotherapie bekommen haben,

müssen Sie einen Teil der Kosten selbst bezahlen.

 

Das nennt man Zuzahlung.

Diese Zuzahlung besteht aus:

  • 10 Euro Rezeptgebühr

  • und 10 Prozent vom gesamten Behandlungswert

Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Diese Regel gilt für alle Physiotherapie-Praxen in Deutschland.

 

Wer muss nicht bezahlen?

Sie müssen keine Zuzahlung leisten, wenn Sie:

  • unter 18 Jahre alt sind

  • eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben

  • eine Verordnung von der Berufsgenossenschaft erhalten haben

  • privat versichert sind 

Wann und wie bezahlen? 

Bitte bezahlen Sie die Zuzahlung spätestens bei Ihrem letzten Termin in unserer Praxis.
Die Zahlung ist in bar möglich.

Natürlich bekommen Sie von uns eine Quittung als Beleg.

  

Haben Sie noch Fragen? 

Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Fragen haben:
Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter!

 

 

Allgemeine Informationen


Vor Ihrem Besuch bei uns

 

Bitte bringen Sie vor Ihrem ersten Termin bei uns bzw.

zu Ihrer ersten Behandlungseinheit ihre ärztliche Heilmittelverordnung mit.
Dies ist zwingend erforderlich, da Sie zum entsprechenden Behandlungsdatum auf der Heilmittelverordnung (Rezept) unterschreiben müssen.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitten wir Sie, uns vorab telefonisch zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass der Behandlungsbeginn nicht später

als 28 Tage (Wochenenden & Feiertage mit eingerechnet) nach 
Ausstellungsdatum stattfinden darf. Anderenfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Ist dies bei Ihrer Heilmittelverordnung der Fall, so bitten wir Sie, dies vor Ihrer ersten Behandlung von Ihrem Arzt ändern zu lassen.

Auch hier stehen wir für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!

Therapiemittel

Unsere gesamten Therapiemittel

(Wärmepackungen wie Fango, Geräte, Liegen, Griffe, etc.)

werden nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert und in regelmäßigen Abständen komplett ausgewechselt bzw. erneuert.

 

Ebenso erhält von uns jeder Patient sein eigenes und von uns gekennzeichnetes Laken, dass ausschließlich vom jeweiligen Patient genutzt wird. 

So können Sie sich sicher sein, dass sich alle Berührungspunkte während Ihrer gesamten Behandlungszeit bei uns in einem einwandfreien und hygienischen Zustand befinden.

 

 

Erklärung in einfacher Sprache


 Vor Ihrem ersten Termin bei uns

 

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) mit.

 

Warum ist das wichtig?

Weil Sie am ersten Behandlungstag auf dem Rezept unterschreiben müssen.

 

Falls Sie Ihr Rezept nicht mitbringen können:

 

Bitte rufen Sie uns vorher an, wenn Sie Ihr Rezept nicht mitbringen können.
Wir finden gemeinsam eine Lösung.

 

Wichtige Frist

 

Ihre Behandlung muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen.
Wochenenden und Feiertage zählen mit.

 

Sonst ist das Rezept nicht mehr gültig.

Falls Ihr Rezept abgelaufen ist, bitten wir Sie:
Lassen Sie es vor Ihrem ersten Termin von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ändern.

 

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter.

 

Unsere Hygiene-Regeln

 

Wir legen großen Wert auf Sauberkeit und Hygiene.

Nach jeder Behandlung werden alle Geräte, Liegen, Wärmepackungen (zum Beispiel Fango) und Griffe gründlich desinfiziert.

 

Außerdem bekommt jede Patientin und jeder Patient ein eigenes Laken, das wir kennzeichnen.
Dieses Laken wird nur von Ihnen benutzt.

So können Sie sicher sein:
Alle Dinge, die Sie bei uns berühren, sind sauber und hygienisch einwandfrei.

 

 

Behandlung von minderjährigen Patienten


Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer jungen Patientinnen und Patienten liegen

uns besonders am Herzen.
Deshalb ist uns ein einfühlsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Jugendlichen

besonders wichtig.

 

Für eine optimale Betreuung ist es erforderlich, dass bei der ersten Behandlung

ein Erziehungsberechtigter anwesend ist.

Dies ermöglicht einen gemeinsamen Austausch, die Klärung wichtiger Fragen und ist

notwendig, damit die datenschutzrechtliche und medizinische Einwilligung erteilt werden kann.

Eine dauerhafte Begleitung durch Eltern oder Sorgeberechtigte ist jedoch nicht zwingend erforderlich und

wird individuell nach Alter, Persönlichkeit und Therapieinhalt abgestimmt.

Trotzdem empfehlen wir, dass sich ein Elternteil regelmäßig vor Ort über den Therapieverlauf informiert, um

gemeinsam im Austausch zu bleiben und den Fortschritt bestmöglich zu unterstützen.

 

Wichtig zu wissen:

 

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder die Behandlungsunterlagen eigenständig unterschreiben.

Bei jüngeren Kindern benötigen wir die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person.

Einwilligung und Datenschutz:

Gemäß § 1629 BGB vertreten die Erziehungsberechtigten ihr minderjähriges Kind rechtlich.

Daher ist es erforderlich, dass ein sorgeberechtigter Elternteil die Datenschutzerklärung der Praxis

unterzeichnet und damit auch in die physiotherapeutische Behandlung einwilligt.
Ohne diese Einwilligung ist eine Behandlung leider nicht möglich.

 

Rezeptgebühr:

 

Bis zum 18. Lebensjahr entfällt die gesetzliche Rezeptgebühr - die Behandlung ist für gesetzlich versicherte

Kinder und Jugendliche somit von Zuzahlungen befreit.

 

Schutz der Privatsphäre:

 

Auch bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen achten wir darauf, ihre Privatsphäre zu respektieren.

Uns ist wichtig, dass sich junge Patientinnen und Patienten in der Therapie sicher, verstanden

und wohlfühlen können.

Gespräche und Behandlungen finden in einem geschützten Rahmen statt - mit ausreichend

Raum für Vertrauen und individuelle Bedürfnisse.

Unser Team nimmt sich die nötige Zeit, um auf die individuellen Bedürfnisse unserer jungen Patientinnen und

Patienten einzugehen - freundlich, professionell und mit viel Einfühlungsvermögen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

Erklärung in einfacher Sprache


Wir möchten, dass sich alle Kinder und Jugendlichen bei uns wohlfühlen.

Darum gehen wir freundlich, vorsichtig und mit viel Geduld mit ihnen um.

 

Beim ersten Termin:

 

Ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person muss beim ersten Termin dabei sein.

So können wir wichtige Dinge besprechen.

Das ist wichtig, damit wir Ihr Kind behandeln dürfen.

Auch die Datenschutzerklärung muss von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben werden.

Ohne diese Unterschrift dürfen wir Ihr Kind nicht behandeln.

Danach kann das Kind meistens auch alleine zur Therapie kommen.

 

Wir schauen dabei:

Wie alt ist das Kind?

Wie fühlt es sich in der Therapie?

Was wird behandelt?

Es ist gut, wenn Eltern ab und zu nachfragen, wie die Therapie läuft.

So können wir gut zusammenarbeiten.

 

Wichtig:

 

Kinder ab 10 Jahren dürfen unsere Unterlagen selbst unterschreiben.

Jüngere Kinder brauchen dafür die Unterschrift von einem Elternteil.

 

Keine Rezeptgebühr:

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts für die Therapie bezahlen,

wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

 

Privatsphäre:

 

Wir achten gut auf die Privatsphäre Ihres Kindes.

 

Das bedeutet:

Das Kind soll sich sicher fühlen.

Was in der Therapie besprochen wird, bleibt vertraulich.

Das Kind bekommt einen ruhigen Ort, um gut behandelt zu werden.

 

Wir sind für Sie da:

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Kind.

Wir hören gut zu.

Wir erklären alles in Ruhe.

Bei Fragen dürfen Sie uns gerne ansprechen.